pátek 24. ledna 2014

Strafsache "Hitlers Reden auf Tschechisch" (1.)

Laufende Ermittlungen gegen Buchverleger und Publizisten wegen vermeintlicher „Verharmlosung und Rechtfertigung des Völkermordes“ entlarven durchaus berechtigte Ängste der gängigen öffentlichen tschechischen Geschichtsschreibung 
Lukas Beer
Tschechischer Staatspräsident Miloš Zeman bekräftigte 2013 seine umstritte-
nen Aussagen - die Empörung hielt sich in seinem Land jedoch in Grenzen.
Sie bleiben noch in Erinnerung - die derben Sprüche des derzeitigen tschechischen Staatspräsidenten Zeman: Vor einem Jahr hat er seine Aussagen, wonach die Sudetendeutschen mit der nach 1945 erfolgten Vertreibung noch milde davon gekommen seien, aufs Neue bekräftigt. Nach dem seinerzeitigen tschechoslowakischen Recht hätten diese nämlich Landesverrat begangen, ein Verbrechen, das nach dem vormaligen Recht durch die Todesstrafe geahndet wurde, auch in Friedenszeiten. Wenn die Sudetendeutschen also vertrieben worden sind, dann sei das jedenfalls milder als die Todesstrafe gewesen, meinte allen Ernstes Zeman.

 „Völkermord-Verharmlosung“: Tschechisches Gesetz mißt mit zweierlei Maß

Was von vielen Vertreibungsopfern und Zeitzeugen der damaligen Gräuel- und Gewalttaten und deren Nachkommen (aber eigentlich angesichts der mittlerweile halbwegs gut aufgeklärten tschechischen Öffentlichkeit auch von kritischen tschechischen Kommentatoren) als ein offensichtlicher Versuch der Verharmlosung und Rechtfertigung dieser Ereignisse verstanden wurde. Mehr noch: Bewertet man die komplexen Umstände der Vertreibung, deren Vorgeschichte samt Aufrufen zur Gewalt und Racheausübung an einer gesamten Volksgruppe und behält man das primäre Endziel dieser Handlungen – nämlich die totale „Entgermanisierung“ der böhmisch-mährischen Länder – im Auge, dann lassen sich Zemans Äußerungen ohne Weiteres als Rechtfertigung des Völkermordes auffassen.

Es liegt im Auge des Betrachters und sollte vor allem der Qualifizierung durch jene überlassen werden, die sich mit der Materie anhand völkerrechtlicher Maßstäbe und einer entsprechenden Beweisführung auseinanderzusetzen vermögen und infolgedessen in der Lage sind zu begutachten, inwiefern im Falle der Vertreibung der Sudetendeutschen der Tatbestand des Völkermordes erfüllt sei. Nach Überzeugung führender Völkerrechtler stellt die Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen ein unverjährbares internationales Verbrechen dar. Etliche Völkerrechtler schlossen sich der Bewertung von Professor Dr. Felix Ermacora, des ehemaligen Präsidenten der UNO-Menschenrechtskomission, an, der – wie hinlänglich bekannt – zu dem Schluß kam, daß im Falle der Vertreibung der Sudetendeutschen der Tatbestand des Völkermordes zweifelsfrei gegeben sei.

Es sei an dieser Stelle vorausgeschickt, daß das Thema „Völkermord“, bzw. dessen vermeintliche Verharmlosung und Rechtfertigung, eine tragende Rolle im vorliegenden Bericht einnehmen wird. Dies nur zur Begründung, weshalb sich der Verfasser genötigt sah, diese aus der Sicht fachkundiger Kreise etwa überflüssig erscheinende und längst hinreichend bekannte Problematik einleitend zu behandeln und jene Begriffserklärung ins Gedächtnis zu rufen, die den Tatbestand des Völkermordes umreißt.

Die UN-Konvention von 1948 bezeichnet als Völkermord: „Tötung von Mitgliedern“ einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe oder aber „vorsätzliche Auferlegungen von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“. Bereits „die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern“ einer solchen Gruppe kann ausreichen, um diesen Tatbestand zu erfüllen. Voraussetzung ist nur, daß die Absicht der Täter, die Gruppe als solche zu zerstören, nachweisbar ist. Entscheidend für die Völkermord-Eigenschaft ist also nicht die Tötung eines bestimmten Prozentsatzes der Gruppe, sondern die Absicht, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Diese Absicht ist oft nur schwer nachzuweisen. Doch Edvard Beneš und seine Mitarbeiter haben bekanntlich in aller Öffentlichkeit zum Mord an den Deutschen aufgerufen. Beneš hat seine Absicht, diese Gruppe zu liquidieren, vor, während des Geschehens und nach dem Massenmord geradezu hinausposaunt.

Folglich dürfte es sich im vorerwähnten Falle der vom derzeitigen tschechischen Staatspräsidenten Zeman getätigten Äußerung bezüglich der „milden Bestrafung“ der Sudetendeutschen mehr oder weniger offenkundig um eine den Völkermord rechtfertigende Aussage handeln.

Ja darf man denn in einem der vielgelobten sogenannten „EU-Wertegemeinschaft“ angehörenden Land wie der Tschechischen Republik heutzutage Völkermord vor aller Öffentlichkeit erwägen, rechtfertigen oder gar völlig straffrei gutheißen?

Man könnte sich an der diesbezüglichen Antwort auch regelrecht ergötzen: JA, MAN DARF! Wohlgemerkt: Derartige Aussagen dürfen nicht über eine konkrete ethnische Gruppe, im Allgemeinen über die Juden oder über Opfer der NS- sowie der kommunistischen Herrschaft getroffen werden. Ganz anders verhält es sich etwa mit Opfern der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, mit deutschen Opfern der alliierten Luftangriffe, mit Opfern der alliierten Kriegsverbrechen sowie eben mit Opfern der Vertreibung aus den deutschen Siedlungsgebieten.

Im tschechischen Strafgesetzbuch heißt es hierzu sinngemäß im Wortlaut: „Wer einen NS-, kommunistischen oder sonstigen Völkermord oder sonstige Nazi- und Kommunisten-Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, in Frage stellt, gutheißt oder bemüht ist, diese zu rechtfertigen, ist mit Freiheitsentzug für sechs Monate bis drei Jahre zu bestrafen.“

Hiermit wird aber indirekt ausgedrückt, was Sache ist: Ganz abgesehen von einem eigens für die „Holocaust-Leugnung“ vorgesehenen Paragraphen im Strafgesetzbuch denkt die tschechische Strafgesetzgebung ausschließlich an den Tatbestand eines „NS- oder kommunistischen Völkermordes“, bzw. „NS- oder kommunistischen Verbrechens gegen die Menschlichkeit“, nicht jedoch an durch andere Mächte bzw. Regimes verursachte (inter-)nationale Verbrechen dieser Art und dieses Ausmaßes. Währenddessen die schleierhafte Begriffsbestimmung – „sonstige Völkermorde“ – darauf schließen läßt, daß es der tschechischen Justiz überlassen bleiben dürfte, was sie nach ihrem Gutdünken für einen Völkermord hält und was wiederum nicht...

Hier wird also ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen! Dieser Gummiparagraph räumt zwar mehr oder minder nur zum Schein ein, daß es auf dieser Welt wohl auch andere Verursacher von Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als „Nazis und Kommunisten“ gegeben haben dürfte, es liegt jedoch völlig im Unklaren, was die tschechische Rechtsprechung eben noch als Völkermord werten will und soll und darf. Diese Entscheidung läßt die Gesetzgebung dem jeweiligen Betrachter – und damit dem „Zeitgeist“ – überlassen. In einschlägiger tschechischer Literatur wird hierauf Bezug nehmend lediglich der Armenier-Genozid als stellvertretendes Beispiel genannt.

Jene, denen bereits eine Vorstellung vorschwebt, sie könnten den nunmehrigen tschechischen Staatspräsidenten wegen seiner provozierenden Aussagen aufgrund dieses Paragraphen schlichtweg vor den Kadi zitieren, können sich dieses Trugbild jedoch gleich wieder abschminken: Ein Staatsoberhaupt genießt aufgrund Völkergewohnheitsrechts und der Verfassung Immunität im In- und Ausland für Handlungen während seiner Amtszeit und auch danach. Völkermord-Verharmlosung – in seiner Position naturgemäß mit umso schwererwiegenden Folgen für die Gesellschaft – hin oder her!

Ein Hitler-Buch von vielen – doch nicht wie die anderen

Ende 2012 taucht auf dem tschechischen Buchmarkt eine Neuerscheinung mit auffälligem Konterfei Adolf Hitlers auf dem Cover auf. Rein äußerlich betrachtet an und für sich nichts Außergewöhnliches, denn in Regalen der tschechischen Buchhandlungen drängt sich heutzutage ein Sachbuch über den 2. Weltkrieg neben dem anderen und buhlt um die Aufmerksamkeit der potenziellen Käufer. Die Titelseiten sind nicht ohne Grund vielfach mit gut sichtbaren und erkennbaren „Verzierungen“ in Form von Hakenkreuzen oder SS-Runen versehen.

Der folgende Buchtitel hat sich bei der optischen Gestaltung jedoch lediglich auf ein einfaches schwarz-weißes Porträt von Adolf Hitler beschränkt: Auf gut 700 Seiten brachte der kürzlich gegründete Brünner Verlag guidemedia etc nämlich ein Werk in den Handel, welches 18 ausgewählte öffentliche Reden von Hitler, ungekürzt in die tschechische Sprache übertragen, zum Inhalt hat. Hinsichtlich der öffentlichen Auftritte des deutschen Reichskanzlers fiel die Wahl der Autoren auf einen Zeitraum, der für den tschechischen Leser bzw. einen Kenner der böhmisch-mährischen Geschichte erwartungsmäßig von besonderem Interesse sein dürfte: 1939 – die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren und damit zweifellos eines der einschneidendsten Ereignisse des 20. Jahrhunderts aus der Sicht der tschechischen Geschichtsschreibung, nicht zuletzt aber auch aus dem Blickwinkel all jener, deren Interesse den prägendsten Momenten der gemeinsamen sudetendeutsch-tschechischen Beziehungen gilt. So beginnt das Buch mit der wohl bekannten und viel beachteten „Antwort an Roosevelt“, mit der der „Führer“ am 28. April 1939 vor dem Reichstag aufwartete und in welcher er unter anderem ausgedehnt auf die zurückliegende dramatische Entwicklung der deutsch-tschechischen Beziehungen einging, die mit der Besetzung der „Rest-Tschechei“ einen neue, schicksalhafte Wende genommen hatte.

Hitler führt in seiner langen Rede bezugnehmend auf die Tschechen unter anderem Folgendes aus: „Die Vorzüge und Werte des deutschen Volkes sind uns bekannt. Allein auch das tschechische Volk verdient in seiner Summe geschickter Fähigkeiten, seiner Arbeitsamkeit, seinem Fleiß, seiner Liebe zum eigenen Heimatboden und zum eigenen Volkstum unsere Achtung. Tatsächlich gab es Zeiträume, in denen diese Respektierung der beiderseitigen nationalen Gegebenheiten etwas Selbstverständliches war...“ Nun, inwiefern politische Taktik, strategische Raffinesse oder eben Ehrlichkeit tatsächlich in diesen öffentlichen Bekundungen einer Zuneigung mitgemischt haben mögen, sollte einer Beurteilung durch unabhängige und fachkundige Historiker überlassen werden. Es bleibt jedoch bei der unbestrittenen Tatsache, daß genau diese abgewogene Wortwahl Hitlers vor Millionen seiner „Volksgenossen“ eben genau so über die Lippen des deutschen Reichskanzlers kam, völlig unabhängig davon, ob man dem Gesagten Glauben schenken will oder nicht. Der „einfache Deutsche“ hat seine Worte eben in dieser Form vernommen (sowie ein gewöhnlicher US-Amerikaner heutzutage die Rede seines Präsidenten Obama oder etwa ein Prager die neueste Ansprache seines Staatspräsidenten aus Anlaß der Begehung des Nationalfeiertages), ohne daß er zwecks irgendeiner analytischen Deutung der Hitler-Rede einen Historiker hätte heranziehen können oder gar müssen.

Danach sind im besagten Buch vier lange Reden allein aus dem bewegten Jahre 1939 nachzulesen. Im Anschluß daran – der Reihe nach chronologisch folgend – die restlichen, von den Verfassern sorgfältig ausgewählten inhaltsschweren Reden aus den Jahren 1940-1942, wobei auf das letztgenannte Jahr lediglich zwei Ansprachen von Hitler entfallen. Mit seiner Münchner Rede vom 8. November 1942 geht die Lektüre dann definitiv zu Ende. Doch in diesen auf den ersten Blick eng bemessenen Zeitrahmen, der für die ausgesuchten Hitler-Reden – in dieser Form überhaupt erstmalig in tschechischer Sprache veröffentlicht – als entscheidendes Auswahlkriterium galt, verpackten die Verfasser immerhin die historisch gesehen schwerstwiegenden geschichtlichen Ereignisse jener vier Kriegsjahre – wie beispielsweise den Beginn des Rußland-Feldzuges im Sommer 1941. Wohlgemerkt: dem tschechischen Leser war es ohne ausreichende Deutschkenntnisse bis vor kurzem nicht einmal in begrenztem Ausmaß möglich, sich ein eigenes Bild darüber zu verschaffen, wie Hitler öffentlich über die Tschechen gesprochen hatte und sich überhaupt vor breiten Massen der „Volksgenossen“ über verschiedenste politische Themen und übers Weltgeschehen zu äußern pflegte. Denn im Gegensatz zum deutschsprachigen Publikum hatte interessierte tschechische Leserschaft bislang keinen Zugang zur Essenz dieser inhaltlich verhältnismäßig anspruchsvollen Reden gehabt.

Das hat sich mit der Herausgabe dieses Buches mit Sicherheit schlagartig geändert. „Die Authentizität machte das Hauptgebot der Verfasser dieses Buches aus“, schreibt Lukas Beer im Vorwort des Buches, verweisend auf die „einzigartige Gelegenheit“ für den tschechischen Leser Hitlers Botschaften und Argumentationskunst exakt auf die selbe Art und Weise aufzunehmen und auf die Probe zu stellen, wie es seinerzeit ein deutschsprachiger Zeitzeuge zu tun vermochte. Denn gerade viele Tschechen tun sich auch heute noch nur schwer damit, die Begeisterung breiter Massen der damaligen (sudeten)deutschen Öffentlichkeit für Hitlers Redeauftritte nur annähernd nachvollziehen zu können. Hitlers Persönlichkeit scheint für sie nach wie vor ein nur schwer faßbares Geschichtsphänomen zu sein. „Werden geschichtliche Tatsachen in ihrer authentischen und nicht verzerrten Form vorgelegt, können sie auf diese Weise zweifelsohne deutlich zu einer fruchtbringenden Lehre aus der Geschichte beitragen, gleichzeitig als Warnzeichen dienlich sein und nicht zu allerletzt bei Aufarbeitung der Geschichte helfen“, resümiert Beer in seiner Einführung.

Jede der achtzehn vollständig übersetzten Reden hat Beer jeweils mit einem Geleitwort versehen, in dem er zumeist nur das von dem Redner Gesagte zusammenfasst, und zwar durch klar erkenntliches indirektes Zitieren. Unter Umständen hat er auch Erläuterungen und detailliertere Ausführungen zu etlichen in den Reden getätigten Aussagen hinzugefügt, sollten diese zwecks besserer Verständlichkeit bestimmter Stellen etwa unentbehrlich sein. Um im Vorfeld etwaigen Fehldeutungen vorzubeugen, stellt Beer bereits im eigentlichen Vorwort zum Buch unmissverständlich fest: „Die Verfasser dieses Buches haben es sich ausdrücklich nicht zur Aufgabe gemacht, seinerzeitige öffentliche Reden von Hitler einer Analyse zu unterziehen oder deren Inhalt auf den Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen, geschweige denn mit diesem in sachlicher oder weltanschaulicher Weise auf welche Art auch immer nur zu polemisieren“, denn dies hätte den Rahmen dieser Publikation eindeutig gesprengt. Und derartigen Anforderungen und Ansprüchen hätte man in jenem Rahmen, der für die Anzahl der ausgesuchten Reden zur Verfügung stand, mit Gewissheit keineswegs zufriedenstellend Rechnung tragen können. Beer fügt dem ebenfalls ausdrucksvoll hinzu: „Der heutige Leser befindet sich so quasi in der Lage eines Zeitzeugen, der allerdings im Gegensatz zu damaligen Zeitgenossen über einen nicht unwesentlichen Vorteil verfügt. Er vermag es, den vorliegenden Lesestoff anhand heute zugänglicher Informationen und Studien, die auf dem neuesten Stand der Geschichtsforschung beruhen, als eine unverfälschte Unterlage in nicht abstreitbare Zusammenhänge zu bringen und alle Behauptungen des Redners kritisch mit diesen Tatsachen zu konfrontieren.“

Wie sich erst einige Monate später nach Veröffentlichung des Buches herausstellen wird, ist auch die folgende Feststellung des Verfassers der einleitenden Texte zu den einzelnen Hitler-Reden nicht zu unterschätzen – sie ist ebenfalls gleich im Vorwort des Buches deutlich nachzulesen: „Zwecks erleichterter Orientierung [im Buch] fängt jedes Kapitel [mit jeweils einer Rede samt einleitendem Text von Beer] zuerst mit einer kurz gefassten Themenübersicht an, bestehend aus einem Stichwortverzeichnis der eigentlichen Themen der jeweiligen Rede. Danach folgt die Einleitung, die zumeist lediglich in einer Kurzfassung den Inhalt der Ansprache wiedergibt. An dieser Stelle ist es besonders dringend zu unterstreichen, daß es sich um Zusammenfassungen handelt, die die jeweilige Haltung des Redners berücksichtigen und daher quasi ,aus seiner Sicht‘ dargelegt werden, und keineswegs um komplexe sachkundige Analysen oder Erläuterungen der entsprechenden Redewiedergaben durch den [kommentierenden] Autor. Bei den im einleitenden Text niedergeschriebenen Feststellungen handelt es sich ausdrücklich nur um Komprimierungen der in der jeweiligen Rede vorgetragenen Behauptungen und Gedankengänge, die der Redner zum Ausdruck gebracht hatte.

Es ist im Allgemeinen sehr gut bekannt, daß sich die verbalen öffentlichen Darbietungen von Adolf Hitler für gewöhnlich buchstäblich in die Länge zogen und einige Teile seiner Ausführungen im Laufe der Zeit vom Redner selbst in diversen Ansprachen auch fast identisch wiederholt artikuliert wurden. Nachdem sich der Verleger des Buches entschlossen hatte, Hitlers Reden ungekürzt und wortgetreu wiederzugeben, hielt er es für legitim und angebracht, die ursprünglichen Reden in themenbezogene Unterkapitel zu gliedern und diese mit inhaltstreuen Zwischenüberschriften zu versehen, damit sich der Leser im Buch besser zurechtfinden kann. Daß genau diese Zwischenüberschriften den Herausgebern eines Tages zum Verhängnis werden sollten, konnte vor einigen Monaten noch keiner von ihnen nur ansatzweise erahnen. Jedenfalls hatte der Verfasser vorsorglich in seinem Vorwort darauf hingewiesen, daß exakt diese Zwischenüberschriften im Text indirekt die in der jeweiligen Rede vertretenen Standpunkte und Ansichten des Vortragenden sinngemäß widerspiegeln und beileibe nicht jene des Kommentators. Im Übrigen läßt sich auf diese Folgerung auch ganz einfach daraus schließen, indem man flüchtig einige dieser Überschriften studiert und zwangsläufig zu der Feststellung gelangt, daß diese vielfach ich Ich-Form formuliert sind (z. B.: „Warum schwieg ich zu Moskaus Verhalten“, „Mein Stolz wird in großen Friedenswerken bestehen“ etc.).

Sieben Monate nach der Herausgabe des Buches wurde Lukas Beer von der tschechischen Polizei zum Verhör vorgeladen. Ihm wird gemeinsam mit seinem Verleger Pavel Kamas seit Juli 2013 von der Brünner Polizei zur Last gelegt, durch Veröffentlichung dieses Werkes gegen § 405 des tschechischen Strafgesetzbuches („Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des Völkermordes“) verstoßen zu haben, worauf den beiden Verdächtigen bis zu 3 Jahre Haft drohen. Beer wurde von der Polizei unmittelbar nach seiner Verhörverweigerung unter Androhung „physischer Zwangsmaßnahmen“ zusätzlich einer Fingerabdruck- und DNA-Probe-Abnahme unterzogen.

Damit hat aber jene Geschichte, die noch viel Ungeheuerliches zu Tage bringen wird, erst ihren Anlauf genommen.

Fortsetzung folgt HIER